Sibelius Software

Berechtigung und Nachweis für Sibelius Academic-Produkte

Sind Sie Schüler/Studierender, Lehrkraft oder Fakultätsmitglied einer qualifizierten akademischen Einrichtung? In diesem Fall können Sie "Sibelius Avid for Education"-Produkte zu einem stark ermäßigten Preis erwerben, sofern Sie eine der folgenden Berechtigungsvoraussetzungen erfüllen und Ihre Berechtigung nachweisen können.

Berechtigungsvoraussetzungen

Einzelpersonen, die zum Erwerb einzelner Education-Versionen von Sibelius, Pro Tools und/oder Media Composer berechtigt sind:

Einzelpersonen, die nur zum Erwerb mehrerer Academic-Versionen von Media Composer (nicht jedoch mehrerer Kopien von Pro Tools oder Sibelius) berechtigt sind:

Berechtigungsprüfung

Schüler, Studierende und Lehrkräfte, die eine Einzel-Education-Version von Sibelius, Pro Tools und/oder Media Composer zu einem reduzierten Preis erwerben möchten, müssen nach dem Kauf einen Berechtigungsnachweis vorlegen (siehe unten). Sobald Ihre Berechtigung überprüft und bestätigt wurde, erhalten Sie die Academic-Lizenz für Ihre Software. Alle Berechtigungsnachweise werden von unserem Partner Identit-e bearbeitet. Avid erfasst keine Informationen zu Verifizierungszwecken. Die Datenschutzerklärung von Identit-e können Sie hier einsehen.

Hinweis: Wenn Sie mehrere Kopien von Sibelius zur Nutzung in Ihrer Bildungseinrichtung erwerben möchten, wenden Sie sich bitte per e-Mail an uns.

Berechtigungsnachweis

Studierende an Hochschulen/Fachhochschulen – Sie müssen einen aktuellen Immatrikulationsnachweis2 für eine öffentliche oder private Hochschuleinrichtung auf postsekundärer oder tertiärer Ebene bzw. für eine gewinnorientierte Weiterbildungs-/Berufsbildungseinrichtung vorlegen, die Abschlüsse und/oder Zertifizierungen verleiht. Hierzu ist einer der folgenden Belege einzureichen:

Lehrkräfte, Fakultät und Mitarbeiter – Nachweis über die aktuelle Beschäftigung an einer akkreditierten öffentlichen bzw. privaten Grundschule oder weiterführenden Schule, einem Schulamt oder einer öffentlichen bzw. privaten Hochschule bzw. an einer gewinnorientierten Weiterbildungs-/Berufsbildungseinrichtung, die Abschlüsse und/oder Zertifizierungen verleiht, oder an einer Musikschule. Hierzu ist einer der folgenden Belege einzureichen:

Einrichtungen – jede Person, die eine Lizenz von Media Composer im Namen einer Bildungseinrichtung erwirbt, muss einen Berechtigungsnachweis erbringen. Nachweis über die aktuelle Beschäftigung an einer akkreditierten öffentlichen bzw. privaten Grundschule oder weiterführenden Schule, einem Schulamt oder einer öffentlichen bzw. privaten Hochschule bzw. an einer gewinnorientierten Weiterbildungs-/Berufsbildungseinrichtung, die Abschlüsse und/oder Zertifizierungen verleiht, oder an einer Musikschule. Hierzu ist einer der folgenden Belege einzureichen:

Hinweis: Dies gilt derzeit nur für Media Composer für Bildungseinrichtungen.

Schüler weiterführender Schulen – Bestätigung über die Einschreibung an einer akkreditierten öffentlichen oder privaten weiterführenden Schule. Hierzu ist einer der folgenden Belege einzureichen:

Lehrkräfte für bzw. Schüler im Hausunterricht – Nachweis über den Status als Lehrkraft für den Hausunterricht3. Hierzu ist einer der folgenden Belege einzureichen:

Kaufoptionen

Verfügbare Education-Produkte für Einzelpersonen

Berechtigte Schüler bzw. Studierende und Lehrkräfte können stark ermäßigte Einzellizenzen von „Student“- oder „Teacher“-Softwareversionen erwerben: Sibelius Software bestellen Schüler bzw. Studierende und Lehrkräfte müssen einen Berechtigungsnachweis erbringen (wie oben beschrieben), damit sie eine Seriennummer für ihr Academic-Produkt erhalten.

Verfügbare Education-Produkte für Bildungseinrichtungen (Mehrfachlizenzen)

Berechtigte akademische Einrichtungen können Mehrfachlizenzen für Sibelius erwerben. Der Erwerb von Mehrfachlizenzen durch Schulen oder Universitäten kann nur über die jeweilige Bildungseinrichtung durchgeführt werden: e-Mail an uns.

Beschränkungen

  1. Schüler, die Kurse an nichtstaatlichen, akkreditierten berufsbildenden Schulen belegen, sind zum Erwerb von
    Academic-Produkten nicht berechtigt.
  2. Bei Studierenden an Hochschulen bedeutet „aktuell“ innerhalb der letzten sechs Monate.
  3. Dokumente zum Nachweis der Beschäftigung eines Fakultätsmitglieds/Mitarbeiters dürfen nicht älter als sechs Monate sein.

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