Sibelius Software: Informationen zu den vergünstigten Versionen für Schulen, Lehrer und Studenten (Sibelius Multilizenz, Sibelius Academic, Sibelius Academic Student)



Diese Lizenzen (Educational, Multilizenz, Academic, Academic Student) unterscheiden sich nur im Preis und nicht im Leistungsumfang der Sibelius Software.

Sie werden nach dem Kauf aufgefordert, den Nachweis zu erbringen, dass Sie zum Bezug von Software für Bildungseinrichtungen berechtigt sind. Nachdem Sie Avid den Nachweis erbracht haben, dass Sie zu einer Bildungseinrichtung gehören, erhalten Sie eine Seriennummer. Lesen Sie dazu auch die Richtlinien zur Berechtigung unter www.avid.com/de/resources/Academic-Eligibility

Multilizenz:
Sibelius unterstützt die Einrichtung von mehreren Arbeitsplätzen an Musikschulen, Haupt- und Mittelschulen, Konservatorien, Hochschulen und Universitäten durch eine ermäßigte Sibelius Multilizenz (5 Arbeitsplätze oder mehr).

ALLE Arbeitsplätze dieser Multilizenz müssen an einem Ort der pädagogischen Einrichtung installiert werden. Arbeitsplätze einer Multilizenz dürfen nicht auf den häuslichen Rechnern von Lehrern oder Studenten oder sonst außerhalb des Schulgebäudes installiert werden.

Lehrer oder Studenten die Sibelius außerhalb des Schulgebäudes (zu Hause oder auf ihrem Laptop) installieren möchten, können die vergünstigte Sibelius Academic bzw. Sibelius Academic Student erwerben.

Sibelius auf mehr als einem Computer:
Wenn Sie eine einfache Lizenz (Sibelius Academic, Sibelius Academic Student oder Sibelius Professional) von Sibelius erworben haben (und nur dann), können Sie die Sibelius Software für Ihren persönlichen Gebrauch auf zwei Rechnern installieren und registrieren. Beide Sibelius-Exemplare dürfen nur von Ihnen und auch nicht gleichzeitig verwendet werden.
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1 Lehrer für Hausunterricht– Nachweis über den Status als Lehrer für den Hausunterricht. Diese Nachweise umfassen (einer erforderlich):
· Kopie des aktuellen Mitgliedschaftsnachweises beim Verband für Hausunterricht
· Kopie des aktuellen gesendeten Curriculums oder eines anderen aktuellen offiziellen Dokuments der regionalen bzw. nationalen Behörde über die Bestätigung des Hausunterrichts
Dokumente zum Nachweis dürfen nicht älter sein als sechs Monate.